Eine viertätige internationale Konferenz von Ärzten, Rechtsanwälten, Wissenschaftlern und Nuklearexperten aus 27 Ländern, endete mit der Veröffentlichung der Basler Deklaration über Menschenrechte und transgenerationale Verbrechen von Atomwaffen und Kernenergie.
Aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Konferenz und unter Anwendung des Völkerrechts folgert die Deklaration, dass:
«Die Risiken und Auswirkungen von Atomwaffen, abgereicherten Uranwaffen und der Kernenergie, welche sowohl transnational als auch transgenerational sind, das Menschenrecht verletzen, das Umweltrecht und das internationale humanitäre Recht überschreiten und ein Verbrechen gegen zukünftige Generationen darstellen.»
Diese Schlussfolgerung beruht einerseits auf dem Nachweis katastrophaler menschlicher und ökologischer Auswirkungen der Atomtests, der Verwendung von Atomwaffen (gegen Hiroshima und Nagasaki), des Uranabbaus und der Verwendung von abgereicherten Uranwaffen und andererseits auf den Risiken, die sich durch weitere Unfälle und durch eine potentielle Anwendung von Nuklearwaffen auf derzeitige und zukünftige Generationen ergeben.
Nadezda Kutepova beschreibt den Mayak Nuklearunfall in Russland.
Photo: Martin Walter
Die Konferenz widmete sich auch Alternativen zur Kernenergie und der Rolle von Atomwaffen in Sicherheitsdoktrinen. Als solche bestätigt die Erklärung:
«Der Energiebedarf aller Länder kann durch sichere, nachhaltige, erneuerbare Energie gedeckt und deren Sicherheit ohne Abhängigkeit von Atomwaffen garantiert werden.»
Zur Bestärkung der Schlussfolgerung, dass der Energiebedarf der Länder ohne Kernenergie erfüllt werden kann, erwähnt die Deklaration ausserdem die Unterstützung, welche Länder von der «International Renewable Energy Agency» (IRENA) erhalten können und zitiert deren Report «REthinking Energy: Renewable Energy and Climate Change», der Möglichkeiten aufzeigt wie fossile Brennstoffe bis 2030 komplett durch erneuerbare Energien ersetzt werden können ohne dabei abhängig von Kernenergie zu sein.
Um die schrittweise Beseitigung von Atomwaffen auf globaler Ebene zu erreichen, begrüsst die Deklaration den Atomwaffensperrvertrag (Non-Proliferation Treaty) und den neuen Vertrag über das Verbot von Atomwaffen (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons) und fordert alle Länder dazu auf dem Verbot und der Beseitigung von Atomwaffen zuzustimmen und an der UN-High Level Konferenz 2018 Rahmenbedingungen für die Umsetzung dieser Ziele zu verabschieden.
Helen Caldicott warnt über die derzeitigen Risiken eines Atomkrieges
Photo: Martin Walter
Aufruf zum Handeln:
Um diesen Schlussfolgerungen Wirkung zu verleihen, schlägt die Erklärung die folgenden fünf Punkte vor, die (zusammenfassend) verlangen, dass:
- alle Länder in der UNO die Menschenrechte, die Rechte zukünftiger Generationen und die gesetzlichen Anforderungen zum Ausstieg aus der Kernenergie und zur Beseitigung von Atomwaffen fördern;
- die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission hinsichtlich der empfohlenen minimalen Strahlendosis revidiert werden. Das «Linear No Threshold (LNT)» Prinzip soll eingeführt werden und die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Risiken einer Exposition mit niedriger Dosen ionisierender Strahlung, sollen besser reflektiert werden;
- die menschliche Exposition gegenüber ionisierender Strahlung besser epidemiologisch dokumentiert wird. Rechtsverfahren gegen Unternehmen oder Beamte, welche die Bevölkerung solcher Strahlung aussetzen, sollen aufgenommen werden und die Opfer entschädigt werden;
- die Anwendung von Atomwaffen sowie die wahllose Schädigung der Gesundheit durch andere nukleare Aktivitäten am International Strafgerichtshof kriminalisiert werden.
- Kurse über Atomwaffen und Kernenergie, Menschenrechtsverletzungen und Rechte zukünftiger Generationen an Rechtswissenschaftlichen und Medizinischen Fakultäten eingeführt werden.
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Teilnehmer der “Basel Conference on Human Rights, Future Generations and Crimes in the Nuclear Age”
Photo: Mark Niedermann