1996 untersuchte der internationale Gerichtshof (IGH) welche humanitären und ökologischen Auswirkungen der Einsatz von Atomwaffen mit sich ziehen würde. Er stellte fest, dass die Verwendung von Atomwaffen gegen die international geltenden Grundsätze des humanitären Völkerrechts (IHL) verstößt.
Die Genfer und Haager Konventionen sowie die Statuten des internationalen Strafgerichtes verbieten jegliche Benutzung von Waffen und Methoden die:
- keine Unterscheidung von militärischen und zivilen Objekten zulassen.
- unnötiges Leiden oder überflüssige Verletzungen verursachen.
- ausgedehnte, lang anhaltende und schwere Schäden der natürlichen Umwelt verursachen und so den Menschen Lebensgrundlagen nehmen.
Obwohl der internationale Gerichtshof vor allem unter dem Einfluss von Staaten steht, die über Kernwaffen verfügen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Einsatz von Atomwaffen verbietet werden muss. Dazu beigetragen haben vor allem die katastrophalen humanitären Folgen durch nukleare Waffen in Hiroshima und Nagasaki und die Aussagen von Lijon Eknilang die besonders wirkungsvoll waren.