Titelbild: Alyn Ware, Direktor des Basel Peace Office, spricht auf einer Sitzung der Vereinten Nationen über den Atomwaffenverbotsvertrag
25. Oktober 2020
Das Basel Peace Office begrüßt die Ratifizierung des Atomwaffenverbotsvertrags (AVV) von 50 Staaten zum 24. Oktober 2020, sodass der Vertrag im Januar 2021 in Kraft treten kann. Zu diesem Zeitpunkt wird der Vertrag für alle Staaten, die ihn ratifiziert haben, rechtsverbindlich.
Der Vertrag, der 2017 von 122 nicht atomare Staaten ausgehandelt wurde, legt ein umfassendes Verbot von Atomwaffen für die Vertragsstaaten fest. Er verbietet diesen Ländern Entwicklung, Produktion, Test, Erwerb, Lagerung, Transport, Stationierung, Drohung und den Einsatz von Kernwaffen. Außerdem verbietet der Vertrag einen anderen Staat in irgendeiner Weise zu unterstützen oder zu ermutigen, eine dieser Handlungen vorzunehmen.
Der Vertrag wurde von den atomar bewaffneten und deren verbündeten Staaten abgelehnt und ist daher für sie nicht bindend. Er dient jedoch als ein starkes politisches Statement der Nicht-Kernwaffenstaaten und als eine wichtige Maßnahme, die weltweite Beseitigung von Kernwaffen weiter voranzutreiben.
Der AVV gibt den nicht atomar bewaffneten Staaten Anreize zur Stärkung der innerstaatlichen Gesetze und zur Ergreifung von Maßnahmen, die die Abschaffung von Atomwaffen unterstützen sowie die humanitären und ökologischen Auswirkungen des atomaren Wettrüstens zu verringern. Der Vertrag enthält beispielsweise spezifische Anforderungen zur Unterstützung der Opfer von Atomwaffentests und der Opfer des Einsatzes von Atombomben sowie Anforderungen zur ökologischen Sanierung von Gebieten, die von Tests und dem Einsatz von Atomwaffen betroffen sind.
Das Basel Peace Office ermutigt die Vertragsstaaten des AVV dazu, umfassende nationale Maßnahmen zur Umsetzung des Vertrags zu ergreifen, einschließlich des Transitverbots von Kernwaffen, die juristische Verfolgung von im Vertrag genannten Praktiken, die Beendigung aller Investitionen in die Kernwaffenindustrie, der Schaffung von Regierungsposten für nukleare Abrüstung sowie die Einrichtung öffentlicher Kontrollmechanismen, die die Vertragsumsetzung überwachen. Diese Maßnahmen würden, sofern sie von den meisten oder allen Vertragsstaaten des Atomwaffenverbotsvertrags umgesetzt werden, das nukleare Wettrüsten weiter eindämmen und wirksam zur Abschaffung von Atomwaffen beitragen.
Die Beendigung von Investitionen in die Kernwaffenindustrie ist eine wichtige Maßnahme, die dazu beitragen soll, die wirtschaftlichen Anreize für das nukleare Wettrüsten umzukehren und die Lobbymacht der Kernwaffenkonzerne zu verringern. Maßnahmen zur Vernichtung von Kernwaffen wurden bereits von zwei Vertragsstaaten des Atomwaffenverbotsvertrags (Neuseeland und Lichtenstein) und von zwei Staaten, die dem AVV nicht beigetreten sind (Schweiz und Norwegen), wirksam umgesetzt.
Das Basel Peace Office weist das Argument der nuklear bewaffneten Staaten zurück, dass der Atomwaffenverbotsvertrag den Atomwaffensperrvertrag untergräbt. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall. Der AVV ist ein Versuch der Nicht-Kernwaffenstaaten, die Verpflichtungen aller Vertragsstaaten nach Artikel VI des Atomwaffensperrvertrags umzusetzen, das nukleare Wettrüsten zu beenden und die Abschaffung der Kernwaffen zu erreichen. Dies wurde 1996 vom Internationalen Gerichtshof als universelle Verpflichtung bekräftigt, die für alle Staaten gilt.
Anstatt den AVV zu kritisieren, sollten die atomar bewaffneten Staaten sowie der Verbündeten ihre Verpflichtungen zur nuklearen Abrüstung umsetzen, indem sie Verhandlungen über eine Atomwaffenkonvention beginnen, die Atomwaffen verbietet, die die Beseitigung von Lagerbeständen unter strenger internationaler Kontrolle vorsieht und die eine atomwaffenfreie Welt bis zum Jahr 2045, dem 100 jährigen Jubiläum der Vereinten Nationen, ermöglicht.
Das Basel Peace Office freut sich auf die Eröffnungskonferenz der AVV Vertragsstaaten, die innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Vertrags stattfinden wird. Wir erwarten, dass diese Konferenz weitere Impulse zur nuklearen Abrüstung und für nationale Umsetzungsmaßnahmen geben wird, sowie die atomar bewaffneten Staaten und deren Verbündeten dazu ermutigen wird, die Verhandlungen für eine schrittweise Abschaffung aller Atomwaffen sowie ein endgültiges Atomwaffenverbot zu beginnen.
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